Zweite Etappe der Strommarktöffnung: Vernehmlassungsantwort der Akademien der Wissenschaften Schweiz zum Bundesbeschluss
Durch die Strommarktöffnung sollen für Stromkonsumenten und -Produzenten die gleichen Randbedingungen gelten wie in der EU. Anderseits muss der Strommarkt eine wirtschaftliche und sichere Stromversorgung (auch Stromproduktion im Inland!) ermöglichen. Der ausländische Strommarkt soll den nationalen Markt nicht verzerren und muss so gestaltet sein, dass die richtigen Anreize für Strompreise und Investitionen in die Strom-Infrastruktur entstehen. Momentan ist der Europäische Strommarkt durch national unterschiedliche Einspeisevergütungen und externe Kosten wie der CO2-Preis verzerrt. Ohne absehbare Lösung in anderen bilateralen Verträgen mit der EU besteht daher aus Sicht der Akademien keine Dringlichkeit für das vorliegende Abkommen.

Die Stellungnahme wurde unter Federführung der SATW von erarbeiteten Experten aus den vier Akademien (SATW, SAMW, SAGW, SCNAT) erarbeitet.
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